Mit der "Bekanntmachung über das Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen" vom 21. Januar 1948 wurde das Landeswappen in seiner heutigen Form, seinen Symbolen und seinen Farben bestimmt. Fünf Jahre später – am 10. März 1953 – erfolgte mit dem "Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge" eine gesetzliche Verankerung des Wappens. Dieses legt nicht nur die Landesfarben Grün-Weiß-Rot und das Landeswappen, sondern auch die Landesflagge und die Dienstflagge der Landesbehörden fest.
Das Wappen des Landes NRW in seiner heutigen Form geht auf einen Entwurf des deutschen Kunstmalers und Heraldikers Wolfgang Pagenstecher (1880-1953) zurück. Es besteht aus drei Feldern, je eines für die drei Landesteile Nordrhein-Westfalens:
- Rheinstrom. In der linken Hälfte des Wappens ist auf grünem Feld ein silberner Wellenbalken als Versinnbildlichung des Rheinstroms zu sehen. Er steht für den Landesteil Rheinland. Der silberne Rhein geht auf eine Wappenverleihung König Friedrich Wilhelms III. für die preußische Provinz Großherzogtum Niederrhein von 1817 zurück. Dieses Wappen wurde 1822 auf die Rheinprovinz übertragen und 1881 von Wilhelm I. bestätigt. Die unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahre 1945 gebildete Nordrhein-Provinz hatte als Hoheitszeichen ein grünes Schild, das ebenfalls den silbernen Rheinstrom zeigte.
- Westfalenross. Auf der rechten Wappenhälfte ist auf rotem Grund ein springendes, silbernes Pferd als Sinnbild für den Landesteil Westfalen abgebildet. Das steigende, silberne Ross wird bereits in der westfälischen Geschichtsliteratur des späten Mittelalters als das Wappen der sächsischen Herzöge erwähnt. Seit 1469 erscheint das Ross auf Münzen und seit 1519 im Wappen der Kölner Erzbischöfe, die damit ihre Stellung und ihre Rechte als Herzöge von Westfalen zum Ausdruck brachten. Nach 1881 führte die preußische Provinz Westfalen das Wappen des alten Kölnischen Herzogtums Westfalen als Provinzialwappen.
- Lippische Rose. Unterhalb der rechten und linken Fläche im Wappen liegt in einer eingebogenen silbernen Spitze eine fünf-blätterige rote Rose mit goldenem Butzen und fünf goldenen Kelchblättern: Die lippische Rose. Sie ist historisch der älteste Bestandteil des Landeswappens und wurde vormals seit 1218 im Wappen der Edelherren zur Lippe geführt. Mit dem Anschluss Lippes an Nordrhein-Westfalen im Jahre 1947 fand die lippische Rose Einzug in das Landeswappen.
Das Landeswappen ist Ausdruck staatlicher Gewalt. Seine Verwendung ist daher nur den staatlichen Behörden und Einrichtungen vorbehalten. Das Landeswappen auf Dienstsiegeln und Amtsschildern wird vom Landtag, von der Landesregierung, dem Verfassungsgerichtshof, dem Landesrechnungshof, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, allen übrigen Landesbehörden und Einrichtungen des Landes sowie den Gerichten, der Rheinisch-Westfälischen Akademie der Wissenschaften, den Hochschulen und öffentlichen Schulen, den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte, den Notaren, den Standesbeamten sowie den Schiedsmännern und Schiedsfrauen verwendet.
Damit jedoch auch Privatpersonen sowie auch Einrichtungen außerhalb der Landesverwaltung ihre Verbundenheit mit dem Land Nordrhein-Westfalen ausdrücken können, wurde am 17. Februar 1984 per Erlass des damaligen Innenministers Herbert Schnoor (SPD) das "NRW-Wappenzeichen" zur Verwendung durch jedermann freigegeben. Auf diesem für die Öffentlichkeit nutzbaren Wappenzeichen sind der silberne Rheinstrom, das Westfalenross sowie die lippische Rose als Konturen vor einem grün-weiß-rotem Hintergrund abgebildet.
Das Wappenzeichen steht auf den Seiten der Landesregierung zum Download bereit. Hier finden sich auch nochmals alle Hinweise und Informationen zur Verwendung.
Quelle: Landtag NRW