Landeswappen

Mit der "Bekanntmachung über das Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen" vom 21. Januar 1948 wurde das Landeswappen in seiner heutigen Form, seinen Symbolen und seinen Farben bestimmt. Fünf Jahre später – am 10. März 1953 – erfolgte mit dem "Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge" eine gesetzliche Verankerung des Wappens. Dieses legt nicht nur die Landesfarben Grün-Weiß-Rot und das Landeswappen, sondern auch die Landesflagge und die Dienstflagge der Landesbehörden fest.
 
Das Wappen des Landes NRW in seiner heutigen Form geht auf einen Entwurf des deutschen Kunstmalers und Heraldikers Wolfgang Pagenstecher (1880-1953) zurück. Es besteht aus drei Feldern, je eines für die drei Landesteile Nordrhein-Westfalens:
 
Das Landeswappen ist Ausdruck staatlicher Gewalt. Seine Verwendung ist daher nur den staatlichen Behörden und Einrichtungen vorbehalten. Das Landeswappen auf Dienstsiegeln und Amtsschildern wird vom Landtag, von der Landesregierung, dem Verfassungsgerichtshof, dem Landesrechnungshof, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, allen übrigen Landesbehörden und Einrichtungen des Landes sowie den Gerichten, der Rheinisch-Westfälischen Akademie der Wissenschaften, den Hochschulen und öffentlichen Schulen, den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte, den Notaren, den Standesbeamten sowie den Schiedsmännern und Schiedsfrauen verwendet.
 
Damit jedoch auch Privatpersonen sowie auch Einrichtungen außerhalb der Landesverwaltung ihre Verbundenheit mit dem Land Nordrhein-Westfalen ausdrücken können, wurde am 17. Februar 1984 per Erlass des damaligen Innenministers Herbert Schnoor (SPD) das "NRW-Wappenzeichen" zur Verwendung durch jedermann freigegeben. Auf diesem für die Öffentlichkeit nutzbaren Wappenzeichen sind der silberne Rheinstrom, das Westfalenross sowie die lippische Rose als Konturen vor einem grün-weiß-rotem Hintergrund abgebildet.
 
Das Wappenzeichen steht auf den Seiten der Landesregierung zum Download bereit. Hier finden sich auch nochmals alle Hinweise und Informationen zur Verwendung.
 
 
Quelle: Landtag NRW