Namentliche Abstimmung zur Dichtheitsprüfung

Rot-Grünes Gesetz kommt die Bürgerinnen und Bürger teuer zu stehen

 Mit Unverständnis und harter Kritik hat der hiesige CDU-Landtagsabgeordnete Werner Jostmeier auf die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes reagiert. „Dieses Gesetz zur Dichtheitsprüfung kommt die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Coesfeld teuer zu stehen“, stellte Jostmeier fest und stimmte jetzt im Landtag in namentlicher Abstimmung gegen den Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung.
Von der Neuregelung sind vor allem die Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten betroffen: „Der rot-grüne Gesetzesentwurf sieht hier die zwingende Dichtheitsprüfung aller privaten Abwasserleitungen in Trinkwasserschutzgebieten vor“, erläuterte der CDU-Abgeordnete. Diese Maßnahme belastet die Eigentümer mit 2.000 bis zu 5.000 Euro und muss für die vor 1965 errichteten Häuser bis zum 31. Dezember 2015 und für alle anderen Gebäude bis zum 31. Dezember 2020 durchgeführt werden. Im Einzelfall können sogar Sanierungskosten bis zu 20.000 Euro entstehen. 
 
Jostmeier wies darauf hin, dass das Gesetz die Städte und Gemeinden darüber hinaus ermächtige, auch außerhalb von Wasserschutzgebieten die Einzelheiten der Zustands- und Funktionsfähigkeitsprüfung für alle Abwasseranlagen zu regeln. Dadurch werde die Verunsicherung in der Bevölkerung zunehmen, denn die rot-grüne Landesregierung kann weitere Trinkwasserschutzgebiete ausweisen und die Kommunen können eigene Prüfpflichten einführen. „Dadurch wälzt die Landesregierung die Verantwortung auf die Kommunen ab. Ich habe jedoch großes Vertrauen in unsere Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld, damit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger umzugehen und keine unzumutbaren Belastungen zu beschließen“, so Jostmeier. 
 
„Die Neuregelungen zur Dichtheitsprüfung sind vor allem mit Blick auf die gravierenden Konsequenz nicht nachvollziehbar“, so der Landtagsabgeordnete weiter. Denn bei geringfügigen Schäden muss nicht saniert werden, bei mittleren Schäden innerhalb von zehn Jahren und nur bei Einsturzgefahr sofort. „Damit werden ohne Not tausende Eigentümer zur Kasse gebeten.“ Zudem hätten Experten festgestellt, dass von privaten Abwasserleitungen keine Gefahr für die Umwelt ausgehe, weswegen die generelle Pflicht zur Überprüfung eine unnötige Kostenbelastung für die Haushalte darstelle. „Es gibt bislang keinen Nachweis zwischen Grundwasserverunreinigungen und häuslichen Abwässern“, sagte Jostmeier.
 
Die CDU habe dagegen ein klares und bürgerfreundliches Konzept zur Dichtheitsprüfung vorgelegt. Jostmeier: „Abwasserrohre müssen dicht sein. Zugleich setzen wir auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Daher setzen wir uns auch weiter dafür ein, dass eine Prüfung von privaten Abwasserkanälen nur dann durchgeführt werden muss, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sie undicht sind.“ Doch dieses Konzept ging der rot-grünen Landesregierung nicht weit genug.
 
Aufgrund der tiefen Einschnitte in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger durch die bevorstehende Dichtheitsprüfung wurde auf Antrag der CDU namentlich abgestimmt. „Damit ist für jeden Bürger nachzulesen, wie ernst die Sorgen und Befürchtungen der Menschen in der Regierungskoalition genommen werden“, so Jostmeier und ergänzt: „Dieses Gesetz bedeutet Wahlbetrug, denn noch im Landtagswahlkampf hatte sich Frau Ministerpräsidentin Kraft ausdrücklich für eine andere bürgerfreundliche Regelung ausgesprochen.“