Kommunen im Münsterland planen Klage gegen GFG 2012

Münsterländer Bürgermeister: Zahl der Kläger gegenüber 2011 mindestens verdoppelt

Die Planungen im Hintergrund laufen: nachdem bereits gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011 geklagt wird, soll auch gegen das GFG 2012 eine Sammelklage mit starker Beteiligung des Münsterlandes eingereicht werden. „Aus dem Jahr 2011 sind alle Kommunen wieder dabei. Wir rechnen damit, dass sich die Zahl der Kläger für 2012 verdoppelt“, berichtete Lüdinghausens Bürgermeister Richard Borgmann im Rahmen des Treffens der CDU-Landtagsabgeordneten des Münsterlandes mit den Bürgermeistersprechern und Landräten des Münsterlandes, Vertretern des Regionalrates und des Städte- und Gemeindebundes NRW im Ständehaus in Beckum – denn die Betroffenheit des ländlichen Raums in Bezug auf das GFG 2012 sei noch viel größer als beim GFG 2011.
 
 
Rückenwind für die erneute Klage erhofft sich Borgmann von einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Sachsen-Anhalt zur sogenannten Einwohnerveredelung – die Situation sei mit der im Münsterland absolut vergleichbar, so Borgmann. Die Einwohnerveredelung führt dazu, dass aus Sicht des Landes NRW der Bürger in Köln mehr „wert“ ist als der Bürger im ländlichen Raum. In Köln bekommt die Stadt mehr als das 1,5-Fache für einen Bürger ausgezahlt - die meisten Münsterlandkommunen erhalten nur knapp mehr als das Einfache. Der Verfassungsgerichtshof Sachsen-Anhalt stellt die Bevorzugung des großstädtischen Raumes nunmehr in seiner Entscheidung für den kommunalen Finanzausgleich Sachsen-Anhalt in Frage mit der Begründung, diese sei nicht gerechtfertigt und überholt.
 
 
Beim Thema Inklusion berichteten die Bürgermeistersprecher über große Verunsicherung in den Kommunen hinsichtlich der Umsetzung und Finanzierung. Das Konnexitätsprinzip müsse unbedingt eingehalten werden, forderte Dr. Karl-Uwe Strothmann, Sprecher der Bürgermeister im Kreis Warendorf. Die münsterländischen CDU-Landtagsabgeordneten sagten den Vertretern der Kommunen ihre Unterstützung zu - wenn das Gesetz vorliege, könnte eventuell auch darüber nachgedacht werden, die Konnexitäts-Frage vor Gericht zu entscheiden. Einstimmig forderte die Runde eine Inklusion mit Augenmaß und Zeit, keinesfalls sei eine Umsetzung mit der Brechstange nötig und möglich. 
 
Diskutiert wurde auch über die Möglichkeiten einer Kofinanzierung des Landes bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen, wie etwa der Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE) oder der Tecklenburger Nordbahn. Besonders die WLE sei für den Kreis Warendorf beim Transport von Kalkstein von enormer Bedeutung, erklärte Dr. Strothmann. „Es darf nicht sein, dass aufgrund einer unzureichenden Finanzierung der Güterverkehr der WLE eingestellt werden muss und sich der Transport auf die Straße verlagert. Hier sollte sich die Landesregierung fragen, ob sie nun mehr Schiene will, wo Infrastruktur vorhanden ist – oder nicht.“
 
Einig waren sich die Politiker darüber, dass die Fahrgäste auf langen Strecken im Nahverkehr innerhalb Westfalens, ähnlich wie im Rheinland oder im Ruhrgebiet, mit einem sogenannten Westfalentarif reisen können sollten. Ein entsprechender Vorstoß soll zeitnah im Landtag thematisiert werden.