Neue deutsche Delegation im Ausschuss der Regionen

Jostmeier zum neuen Vorsitzenden gewählt

24 deutsche Politiker werden in den kommenden fünf Jahren die Interessen der Länder, Städte und Gemeinden in Brüssel vertreten. Am 9. Februar nahmen sie ihre Arbeit als Mitglieder des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union (AdR), auf. Staatsrätin Dr. Kerstin Kiessler (SPE), Mitglied des Senats der Freien Hansestadt Bremen, wurde dabei zur AdR-Vizepräsidentin gewählt. Werner Jostmeier (EVP), Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen, wurde Vorsitzender der deutschen AdR-Delegation.
344 Lokal- und Regionalpolitiker aus ganz Europa erklärten es sich auf der ersten AdR-Plenarversammlung der Mandatsperiode 2010-2015 zum Ziel, die neugewonnen Rechte des Ausschusses für die Schaffung eines bürgernahen Europas einzusetzen. Durch den Vertrag von Lissabon wurden die Anhörungsrechte des Ausschusses vor der Verabschiedung von EU-Vorschriften deutlich gestärkt und ihm auch ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof eingeräumt. Sollten neue EU-Richtlinien zu stark in die Kompetenzen der europäischen Städte und Regionen eingreifen, kann der Ausschuss diese nun juristisch anfechten. (Ein Interview mit dem Delegationsvorsitzenden Werner Jostmeier über seine politischen Ziele für die kommenden fünf Jahre finden Sie auf der AdR-Website.) 
 
Bereits im Vorfeld der Plenartagung wurden im Ausschuss der Regionen zwei deutsche Mitglieder in politische Spitzenämter gewählt: Dr. Michael Schneider, Europastaatssekretär des Landes Sachsen-Anhalt, wurde Ende Januar Präsident der Fraktion der Europäischen Volkspartei im AdR. Dr. Karl-Heinz Klär, Europastaatssekretär des Landes Rheinland-Pfalz, wurde ebenfalls Ende Januar zum Präsidenten der AdR-Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas gewählt. 
 
Wer kann AdR-Mitglied werden? 
 
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Ausschuss der Regionen ist gemäß EU-Vertrag ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft (z.B. Landtagsabgeordneter) oder die politische Verantwortlichkeit gegenüber einer gewählten Versammlung (z.B. Ministeramt in einer Landesregierung). 
 
Die 344 Mitglieder des Ausschusses sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern werden auf Vorschlag der Mitgliedsstaaten vom EU-Ministerrat auf fünf Jahre ernannt, eine Wiederernennung ist zulässig. Die AdR-Mitgliedschaft endet automatisch bei Ablauf oder Verlust des lokalen oder regionalen Mandats, aufgrund dessen das betreffende Mitglied für den Ausschuss der Regionen nominiert wurde. Für die verbleibende Amtszeit wird dann ein Nachfolger ernannt. Ein Mitglied des Ausschusses darf nicht gleichzeitig Mitglied des Europäischen Parlaments sein. 
 
Wie werden die deutschen AdR-Mitglieder nominiert? 
 
Die Zusammensetzung der deutschen Delegation im Ausschuss der Regionen basiert auf einem Abkommen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 27. Mai 1993. Demnach entfallen 21 der 24 Sitze im AdR auf Vertreter der Länder sowie 3 auf Vertreter der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag). Jedes der 16 Bundesländer nominiert ein Mitglied sowie einen Stellvertreter, und nach einem Rotationsprinzip haben pro Mandatsperiode fünf Bundesländer das Recht, ein zusätzliches zweites Vollmitglied sowie einen zweiten Stellvertreter zu nominieren. 
 
Die Ministerpräsidentenkonferenz leitet die Liste mit den vorgeschlagenen Mitgliedern an die Bundesregierung weiter, die diese wiederum dem EU-Ministerrat zur Beschlussfassung vorlegt. 
 
Der AdR im Internet: www.cor.europa.eu 
 
Der Ausschuss der Regionen 
 
Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU. Seine 344 Mitglieder aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten haben den Auftrag, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die durch sie vertretene Bevölkerung in den Beschlussfassungsprozess der EU einzubinden und sie über die EU-Politik zu informieren. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat sind verpflichtet, den AdR in den für die Städte und Regionen relevanten Politikbereichen anzuhören. Der AdR kann den Europäischen Gerichtshof anrufen, wenn seine Rechte verletzt wurden oder wenn er der Auffassung ist, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt bzw. dass regionale oder lokale Kompetenzen missachtet werden. 
 
Der AdR wurde 1994 aus zwei Erwägungen heraus errichtet. Erstens werden etwa drei Viertel der EU-Vorschriften auf lokaler oder regionaler Ebene umgesetzt, so dass es durchaus sinnvoll ist, wenn Vertreter der lokalen und regionalen Ebene bei der Konzipierung neuer EU-Rechtsvorschriften ein Mitspracherecht haben. Um zu vermeiden, dass die Öffentlichkeit außen vor bleibt, während sich die EU weiter entwickelt, setzt sich der AdR zweitens für die Einbeziehung der gewählten Vertreter aller Regierungs- und Verwaltungsebenen in den Beschlussfassungsprozess ein und bringt Europa den Bürgern dadurch näher.
 
Darüber hinaus setzt sich der AdR im Namen aller regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in Europa für deren Recht ein, über angemessene Finanzmittel zu verfügen, die ihnen die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erlauben, und fördert die Grundsätze und Mechanismen der guten Regierungsführung und der Dezentralisierung. Er unterstützt darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten ebenso wie mit jenen von Kandidatenländern und angehenden Kandidatenländern, Nachbarländern und Drittstaaten.