Gemeinnützigkeit von Schützenvereinen

Zur aktuellen Diskussion um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Schützenvereine, die das Finanzamt Meschede in Abstimmung mit den Finanzämtern Arnsberg und Brilon in Frage gestellt hat, erklärt der Landtagsabgeordnete Werner Jostmeier aus Dülmen:
„Das Engagement von Schützenvereinen und Schützenbruderschaften in vielen ehrenamtlichen Bereichen, gerade auch aktuell in der Flüchtlingsbetreuung, ist überwältigend. Das Schützenwesen wurde im vergangenen Jahr von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt und soll daher besonders gefördert und geschützt werden. 
 
Das verkennt die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung, wenn sie den Schützenvereinen androht, die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Letztlich muss es auf die Gemeinnützigkeit der Tätigkeit ankommen und nicht allein auf die Mitgliedschaft. Sonst dürften zukünftig auch Frauenverbände, Männergesangsvereine oder reine Dachverbände nicht mehr als steuerlich gemeinnützig eingestuft werden. 
 
Zwar hat Finanzminister Dr. Walter-Borjans inzwischen erklärt, dass Traditionsvereine im Regelfall weit über ihre Mitgliedschaft hinaus wirken. Deshalb dienen sie der Allgemeinheit und erfüllen die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit, womit das Thema für ihn vom Tisch sei, dem entgegen steht jedoch nach wie vor das Schreiben des Finanzamtes sowie ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichtes Köln.
 
Daher fordern wir als CDU-Landtagsfraktion die Landesregierung auf, in einem aktuellen Sachstandsbericht die Frage der Gemeinnützigkeit von Schützenvereinen klarzustellen. Daraus ergibt sich zudem die Frage, ob die Finanzämter unabgestimmt mit der Oberfinanzdirektion und dem Finanzministerium tätig geworden sind.“