„Unsere Städte und Gemeinden werden bei der Verteilung der Flüchtlingspauschale benachteiligt. Flüchtlinge, die hier leben, werden bei den Landespauschalen nicht berücksichtigt, obwohl sie von der heimischen Kommune versorgt und betreut werden. Nimmt man die Zahlen der sogenannten Verteilerstatistik 11/2015 der Bezirksregierung Arnsberg zum Maßstab, beträgt die tatsächliche Zuweisungsquote in
Billerbeck | 103,12 Prozent |
Coesfeld | 100,07 Prozent |
Dülmen | 110,56 Prozent |
Havixbeck | 104,40 Prozent |
Lüdinghausen | 103,44 Prozent |
Nordkirchen | 155,65 Prozent |
Nottuln | 113,62 Prozent |
Olfen | 201,70 Prozent |
Rosendahl | 102,95 Prozent |
Senden | 104,13 Prozent |
Daraus ergeben sich negative finanzielle Folgen. Durch jeden Flüchtling, die unsere Kommune zusätzlich über der gesetzlichen Quote aufnimmt, entgehen ihr 7.578 Euro in 2015 und 10.000 Euro ab 2016. Der Grund für die unfaire Verteilung der Mittel liegt darin, dass sich die Pauschale nach der gesetzlichen Quote berechnet und nicht anhand der tatsächlichen Anzahl von Flüchtlingen.
Der gesetzliche Zuweisungsschlüssel berechnet sich zu 90 Prozent nach der Zahl der Einwohner und zu 10 Prozent nach der Fläche unter Berücksichtigung eventueller Kapazitäten für Landeseinrichtungen. Das Geld landet damit zu erheblichen Teilen bei den falschen Kommunen. Insgesamt 361 Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden dadurch benachteiligt.
Das Land muss den bisherigen Fehler sofort korrigieren und schon im nächsten Jahr bei den neuen Geldzuweisungen an die Kommunen ausgleichen. Die Landesmittel müssen umgehend nach der tatsächlichen Anzahl der Flüchtlinge und nicht nach irgendeiner fiktiven Quote verteilt werden. Die Kommunen brauchen das Geld für die wirklich vor Ort zu versorgenden Flüchtlinge und nicht für irgendeine vom Innenministerium ausgedachte Anzahl an Asylbewerbern.“