Katzen-Volkszählung in Nordrhein-Westfalen

Zum 1. April ein Scherz, tatsächlich eine Verordnung des NRW-Umweltministers

Die neue Verordnung zum Schutz freilebender Katzen aus der vergangenen Woche von Umweltminister Remmel schreibt den Kommunen nun vor, dass ihre Arbeit nach der Zählung von verwilderten Katzen nicht beendet ist. Vielmehr muss auch der Gesundheitszustand im Rahmen von tierärztlich begleiteten Ortsbegehungen erhoben werden.
Dem Wortlaut der Verordnung nach soll dies unter anderem den „unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen“ in NRW einschränken. Den Bestand müssen die Kommunen ganz genau dokumentieren. Und ja, auch tote Katzen kommen mit der Bewertung „größtmöglicher Schaden“ in die Bestandsliste zur Katzengesundheit. 
 
Vor dem Hintergrund, dass unsere Städte und Gemeinden derzeit sicherlich nicht gerade unter Arbeitsmangel leiden, eine zumindest fragwürdige Anordnung. „Es fehlt derzeit schlicht und ergreifend an Zeit und Personal, um dem ministeriellen Wunsch einer Katzenvolkszählung mit Gesundheitsscheck nachzukommen“, kommentiert der hiesige Landtagsabgeordnete Werner Jostmeier die Anweisung aus dem Umweltministerium.
 
Damit bestätigt sich jetzt genau das, was die Jäger seinerzeit bei der Diskussion zum neuen Jagdgesetzt mit ganz erheblichen Folgen, vor allem für die Vogelwelt, immer befürchtet haben, da man wildernde Katzen nicht schießen darf. Denn auch nach einer Katzenzählung sind diese nach wie vor eine Gefahr für viele heimische Vogelarten, insbesondere natürlich für Bodenbrüter. Der aberwitzige Aprilscherz dieser mehr grünen als roten Landesregierung ist dabei wenig zielführend.