Rot-Grün lässt Schulen und Eltern beim Kopftuchverbot im Stich

Die CDU-Landtagsfraktion hat SPD und Grünen Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit beim Kopftuchverbot vorgeworfen. "Rot-Grün lässt Schulen und Eltern bei dieser wichtigen Frage einfach im Stich", kritisierte der Sprecher der CDU-Fraktion im Hauptausschuss, Werner Jostmeier, nachdem sich die SPD heute verweigert hatte, die Abstimmung im Landtag freizugeben.
Obwohl die SPD in Baden-Württemberg, Niedersachsen und im Saarland fast gleichlautenden Regelungen zugestimmt habe, verweigere sich Rot-Grün in NRW. Jostmeier: "Zahlreiche SPD-Abgeordnete vertreten die gleiche Meinung wie die CDU. Die SPD hat sich aber mit den Grünen nicht auf eine gemeinsame Regelung verständigen können. Den Preis für diese Selbstblockade müssen Schulen und Eltern bezahlen."
 
Die CDU wies auf die Urteile von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht hin, die klar bestätigt hätten, dass verfassungsbedenkliche Symbole aus der Schule herausgehalten werden können. "Das betrifft auch, aber nicht nur das islamische Kopftuch", erklärte Jostmeier. Da die Zahlen von Kopftuchträgerinnen in den Lehrer-Seminaren deutlich steige, könne der Handlungsbedarf nicht bestritten werden. Der Konflikt liege nicht in einem generellen Fernhalten religiöser Symbole aus der Schule, sondern in dem Fernhalten von Symbolen, die etwa mit dem zentralen Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter nicht übereinstimmten. Ferngehalten werden solle auch der entsprechende Druck, der durch ein solches Symbol von einer Vorbildperson, nämlich der Lehrerin, gerade auf Mädchen ausgehen könne. Jostmeier: "Ein Verbot des Kopftuches bedeutet keineswegs die Verpflichtung des Staates, auch das Kreuz, die Ordenstracht oder die jüdische Kippa zu verbieten. Verbots grund ist nicht die Religiosität, sondern die Gefährdung anderer Verfassungsgüter."