Nach Auffassung der CDU-Kreisvorsitzenden und Landtagsabgeordneten Werner Jostmeier ist der Doppelhaushalt 2004/2005 verfassungswidrig.
Der Abgeordnete stützt sich dabei auf ein Gutachten von Prof. Birk vom Institut für Steuerrecht in Münster, das dieser für die CDU-Landtagsfraktion erstellt hat.
Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die Tatsache, dass der Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2004 erst 2005 verabschiedet werden wird. Da das Kalenderjahr bereits abgelaufen ist, hat das Parlament als Gesetzgeber keine Möglichkeit der Gestaltung mehr. Es kann lediglich bereits getroffenen Entscheidungen im Nachhinein "absegnen".
"Die Landesregierung hat das Budgetrecht des Landtages verletzt. Das stellt das Gutachten eindeutig fest. So sieht das bislang geltende Haushaltsgesetz eine Kreditermächtigung von 6,082 Mrd. Euro vor. Im Vorgriff auf den vom Parlament noch nicht verabschiedeten Nachtragshaushalt, der eine höhere Neuverschuldung vorsieht, hat das Land bereits 6,728 Mrd. Euro Schulden aufgenommen. Damit hat das Land mehr Schulden aufgenommen, als vom Gesetzgeber, dem Landtag, genehmigt.
Die Regierung hat dem Parlament damit das Königrecht, das Budgetrecht, genommen. Damit sind Verfassungsnormen verletzt.
Die CDU-Landtagsfraktion wird das Thema in der Haushaltsdebatte am Donnerstag in aller Deutlichkeit zur Sprache bringen", so Jostmeier abschließend.
Wichtige Kenndaten:
Das Land macht hemmungslos Schulden:
2000 3,6 Mrd. Euro
2001 5,4 Mrd. Euro
2002 4,1 Mrd. Euro
2003 6,6 Mrd. Euro
2004 6,7 Mrd. Euro
2005 5,1 Mrd. Euro
- Unter Ministerpräsident Steinbrück hat das Land 32 Mrd. Euro Schulden gemacht.
- Insgesamt hat das Schulden in Höhe von 110 Mrd. Euro.
- Jeden Tag werden Zinszahlungen in Höhe von 13 Mio. Euro fällig.
- Zwischen Oktober 2000 und Oktober 2004 gingen 334.812 Jobs verloren.