Als eine weitere Belastung für die Bürgerinnen und Bürger, sowie für Wirtschaft und Landwirtschaft bezeichnet der Dülmener Landtagsabgeordnete Werner Jostmeier (CDU) den Referentenentwurf zum Landeswassergesetz NRW.
Dazu Jostmeier wörtlich: "Dieser Gesetzentwurf ist wieder einmal ein typisches Höhn-Gesetz. Das gute und richtige Vorhaben der EU, unterschiedliche Regelungen zu vereinfachen, wird hier ad absurdum geführt. So sieht die EU-Rahmenrichtlinie nirgendwo vor, einen Gewässerrandstreifen einzurichten. Aus Sicht der EU ist dies zur Wasserreinhaltung unerheblich. Lediglich Frau Höhn plant, verpflichtend einen Randstreifen einzurichten.
Für Gewässer 1. Ordnung sieht der NRW-Gesetzentwurf einen Streifen von 10m Breite vor, für Gewässer 2. Ordnung 5m. Durch das besonders dichte Gewässernetz im Kreis und Flurbereinigungen sind bei uns ca. 460 km 1. Ordnung und ca. 2.000 km Gewässer 2. Ordnung betroffen. Dies würde im Kreis alleine am Rand der Gewässer 2. Ordnung einen Verlust von ca. 2.500 ha Land bedeuten und somit einen erheblichen Einschnitt in die Nutzungsrechtechte darstellen. Zum Vergleich: In ganz NRW rechnet man mit einem Verlust von ca. 9.000 ha.
Neben den Landwirten sind aber auch die übrigen Bürgerinnen und Bürger finanziell betroffen. So ist durch nichts zu begründen, warum zukünftig vornehmlich das Trinkwasser aus Grundwasser gewonnen werden soll. In NRW wurden die letzten Jahre Milliarden investiert, um auch das Oberflächenwasser qualitativ zu optimieren. Auch hier schießt Frau Höhn weit über das Ziel hinaus.
Zusammenfassen lässt sich sagen: Frau Höhn betreibt wieder einmal grüne Klientelpolitik, die den Bürgerinnen und Bürger nichts bringt. Durch einen NRW-Sonderweg wird unsere Wirtschaft und werden unsere Bauern wieder einmal gesondert zur Kasse gebeten.
Die noch 2003 im sogenannten "Düsseldorfer Signal" vereinbarte Regelung, Wettbewerbsnachteile abzubauen bleibt ein Lippenbekenntnis.
Das "Düsseldorfer Signal" ist in Wahrheit eine Warnlampe".
Zu dieser Thematik hat die CDU-Fraktion einen Gestzentwurf (Drs. 13/6032) eingebracht.