Offene Fragen und mangelnde Gesetzgebung diskutiert

Feuerwehr-Vertreter aus dem Regierungsbezirk Münster im Landtag

Zum traditionellen Gedankenaustausch hatten die CDU-Landtagsabgeordneten des Münsterlandes in dieser Woche die münsterländischen Kreisbrandmeister und weitere Vertreter der Feuerwehren im Regierungsbezirk Münster in den Landtag eingeladen.  In dem Gespräch ging es vor allem um den in der Beratung befindlichen Gesetzentwurf über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).
Der Entwurf enthält trotz entsprechender Stellungnahmen weiterhin viele Aspekte, die aus Sicht der Feuerwehr bisher Bewährtes in Frage stellen oder nicht eindeutig formuliert sind – dazu zählt beispielsweise eine klare Regelung, wer für die Beseitigung von Ölspuren und Tierkadavern im Straßenverkehr zuständig ist. Aus Sicht der Feuerwehr gehört dieses nicht zu den Aufgaben ihrer ehrenamtlichen Kräfte, die tatsächlich aber oftmals dafür ausrücken müssen. 
 
Beim Thema Schutzziele und Hilfsfristen sehen die Feuerwehr-Vertreter eine große Gefahr darin, dass bestehende Regelungen und Standards zunehmend aufgeweicht werden, ohne dass sich beispielsweise die Folgen von Brandrauch auf den Menschen verändert haben. Derzeit gilt: für eine erfolgreiche Menschenrettung und Löschmaßnahmen ist es zeitlich erforderlich, dass die Feuerwehr in angemessener Zeit am Einsatzort sein muss. Bedeutet: 9 Einsatzkräfte in acht Minuten, weitere 7 Einsatzkräfte nach insgesamt 13 Minuten. Haben Kommunen künftig die Möglichkeit, diese Regelung aus Kostengründen zu unterwandern, hätte dieses katastrophale Folgen für Leben und Gesundheit, so die Feuerwehr. Sie fordert daher, dass die Zeiten beibehalten werden und Kommunen nicht aus Kostengründen bei Personal und Standorten streichen dürfen. Auch in Zukunft müsse es verlässliche Kriterien geben, nach denen Aufsichtsbehörden den Leistungsstand der Kommunen bezüglich ihrer Feuerwehren prüfen und auswerten können.
 
Ein weiteres Anliegen der Gäste waren die Landeskonzepte, die für spezielle Szenarien wie Hochwasserlagen vom Land aufgestellt werden. Dass diese Konzepte funktionieren, habe sich bereits vielfach in der Praxis gezeigt, so die Feuerwehr-Vertreter, allerdings seien die Inhalte dieser Konzepte inzwischen so umfangreich und komplex, dass sie personell und materiell kaum noch erfüllt werden können. Das Land dürfe keine Konzepte auf Kosten der Kommunen aufstellen und diese bei der Umsetzung dann finanziell alleine lassen; auch fehle eine finanzielle Absicherung der Kommunen, sollte eines ihrer Fahrzeuge bei einem überörtlichen Einsatz zu Schaden kommen.