„Die Einführung einer allgemeinen und verbindlichen Lohnuntergrenze nach dem CDU-Modell ist das richtige Instrument für faire Löhne und für die Stärkung der Tarifpartnerschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Eine Lohnuntergrenze stärkt zudem die Unternehmen, denn sie sorgt für mehr Fairness im Wirtschaftswettbewerb“, betonte MdB Karl Schiewerling in Leipzig. Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag fordert nun die Umsetzung ein: „Der Leipziger Grundsatzbeschluss der CDU muss jetzt seinen Weg in die Gesetzgebung finden. Die Umsetzung in ein konkretes Gesetz darf nicht zu einem Marathonlauf werden; sie muss zügig und beherzt angegangen werden. Auch gilt es, auf dem Weg das Ziel klar im Blick zu halten: Wir wollen ein in der realen Arbeitswelt wirksames und durchsetzbares Instrument schaffen.
Die Union ist guten Mutes, dass sie dieses Vorhaben verwirklichen kann. Denn das CDU-Modell einer Lohnuntergrenze, die durch die Tarifpartner selbst vereinbart wird, ist auch ein klares Bekenntnis zu den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Es kann und darf nicht mit einem Mindestlohn verwechselt werden, der von der Politik festgelegt wird. Ein solcher wäre grundfalsch.
Die Union hat mit dem Leipziger Beschluss bewiesen, dass Marktwirtschaft mit verantwortungsvoller Tarif- und Sozialpartnerschaft verwoben werden kann.“
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