Nichtraucherschutz: Rot-grüner Gesetzentwurf ist ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger

In 39 Jahren Regierungsverantwortung der SPD – also auch nach zehnjähriger Regierungsbeteiligung der Grünen – gab es in Nordrhein-Westfalen keinen gesetzlichen Schutz vor dem Passivrauchen. In öffentlichen Gebäuden wie in Schulen, Bahnhöfen oder Krankenhäusern durfte überall geraucht werden, ohne auf Kinder, Kranke oder Gesundheitsgefährdete Rücksicht nehmen zu müssen.
Die CDU Fraktion war die erste politische Kraft, die den Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher in Nordrhein-Westfalen eingeführt und konsequent durchgesetzt hat. Die CDU-geführte Landesregierung hat 2008 unter dem damaligen Minister Laumann ein gutes Nichtraucherschutzgesetz gemacht, das Gesundheitsschutz einerseits und individuelle Lebensbedürfnisse und Lebensweisen der Bürgerinnen und Bürger andererseits in Einklang gebracht hat. 
 
„Heute nun haben SPD und Grüne in den Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, der nicht den Gesundheitsschutz zur Grundlage hat, sondern ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger ist“, erklärt der Dülmener Landtagsabgeordneter Jostmeier. „SPD und Grüne maßen sich einmal mehr an, die Menschen zu gängeln und ihre Vorstellung vom Leben anderen aufzudrücken.“ 
 
Mit diesem Gesetz fördere Rot-Grün das Kneipensterben und setze mehr als 3.000 Arbeitsplätze in den rund 10.000 Gaststätten in Nordrhein-Westfalen aufs Spiel. Zudem schade Rot-Grün massiv dem Brauchtum und verprelle die ehrenamtlich Engagierten in den Vereinen. 
 
Die CDU-Fraktion hingegen werde dem Menschen, der nach einem harten Arbeitstag abends in einer Eckkneipe sein Bier trinkt, die Zigarette nicht verbieten – so Jostmeier weiter. Die CDU werde auch einem Jubilar, der seinen runden Geburtstag in einem gemieteten Raum einer Gaststätte feiert, die Entscheidung selbst überlassen, ob auf seinem Fest geraucht werden soll oder nicht. Ebenso möchte die CDU, dass der Vorstand eines Schützen- oder Karnevalsvereins selbst darüber entscheiden darf, ob in seinem Festzelt geraucht werden darf oder nicht, ohne dass das Damoklesschwert der Strafbarkeit oder der Ordnungswidrigkeit über ihm pendelt.
 
„Wir wollen keine Erziehung der Menschen per Gesetz. Wir wollen keine Gängelung mündiger Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen keine staatliche Reglementierung und Bevormundung durch die Regierung Kraft. Die CDU vertraut auf mündige Bürger, die selbst entscheiden dürfen, so lange sie ihre Mitmenschen nicht beeinträchtigen“, erklärt Jostmeier abschließend.